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Rechtsgebiete

Als Allgemeinkanzlei ist die Kanzlei Walser erster Ansprechpartner für eine breite Spanne rechtlicher Fragen. Viele Lebenssachverhalte lassen sich nicht sauber einem einzigen Rechtsgebiet zuordnen. Deshalb beginnen wir mit einer übergreifenden Einordnung und klären, welche Ansprüche, Pflichten, Fristen und Beweise tatsächlich relevant sind. Anschließend wird entschieden, ob wir das Mandat selbst bearbeiten oder ergänzende Spezialisten hinzuziehen.

Verträge, Haftung und wirtschaftliche Beziehungen

Zum Tätigkeitsspektrum gehören allgemeines Vertragsrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht, Dienstleistungsrecht, Gesellschaftsrecht, Produkthaftungsrecht, Transportrecht sowie internationales Handelsrecht. Im Mittelpunkt stehen häufig Fragen zur Wirksamkeit und Auslegung von Vereinbarungen, zur ordnungsgemäßen Leistung, zu Mängeln, Zahlungen oder Schadensersatz. Wir prüfen nicht nur einzelne Klauseln, sondern den gesamten Ablauf von Vertragsschluss, Durchführung, Kommunikation und möglicher Pflichtverletzung.

Arbeit, Familie, Erbe und soziale Fragen

Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht betreffen besonders persönliche Lebensbereiche. Hinzu kommen sozialrechtliche Fragen und das Recht der leitenden Berufe. Hier ist eine strukturierte Bestandsaufnahme wichtig: Welche Vereinbarungen bestehen, welche Veränderungen sind eingetreten, welche Dokumente liegen vor und welche kurzfristigen Schritte sind nötig? Neben der juristischen Bewertung berücksichtigen wir die praktischen Auswirkungen auf Beruf, Familie, Vermögen und zukünftige Beziehungen.

Immobilien, Bauen, Mieten und Wohnungseigentum

Bei Immobilien können Vertragsrecht, Mietrecht, Baurecht, Mängelrechte und Wohnungseigentumsrecht ineinandergreifen. Kaufverträge, Bau- oder Werkleistungen, Mietverhältnisse und Beschlüsse einer Gemeinschaft stellen jeweils andere Anforderungen an Dokumentation und Vorgehen. Entscheidend sind regelmäßig Verträge, Protokolle, Abnahmen, Schriftverkehr, Fotos und zeitliche Abläufe. Eine frühe Sichtung kann helfen, Positionen zu sichern und unnötige Eskalationen zu vermeiden.

Unfall, Versicherung, Bank und Forderungen

Weitere Tätigkeitsfelder sind Verkehrs- und Unfallrecht, Versicherungsrecht, Bank- und Anlagerecht, Haftungsrecht, Arzt- und Arzthaftungsrecht, Insolvenzfragen sowie Inkasso und Forderungsbeitreibung. Solche Angelegenheiten sind oft beweis- und dokumentenintensiv. Policen, Abrechnungen, Gutachten, Konto- oder Vertragsunterlagen und die bisherige Korrespondenz bilden die Grundlage der Prüfung. Pauschale Aussagen helfen hier selten; maßgeblich ist der konkrete Sachverhalt.

Weitere Bereiche und unsere Schwerpunkte

Das Spektrum umfasst außerdem Antikenrecht, Reisevertragsrecht, Unterlassungsbegehren sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Interessenschwerpunkte von Rechtsanwältin Elisabeth Walser liegen im Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Immobilienrecht. Rechtsanwalt Joachim Walser befasst sich insbesondere mit Antikenrecht, Mediation, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht. Wenn eine Aufgabe besondere fachliche Kenntnisse verlangt, greifen wir auf geeignete Fachkanzleien, Steuerberater, Sachverständige oder Ärzte aus unserem Netzwerk zurück.


Persönliche Einordnung Ihres Anliegens

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Verträge, Schriftverkehr, Nachweise und mögliche Fristen können die Bewertung wesentlich verändern. Für eine persönliche Besprechung erreichen Sie die Kanzlei Walser Rechtsanwälte PartGmbB in der Elsenheimerstraße 43, 80687 München, telefonisch unter +49 (0)89 / 370 733 30 oder per E-Mail an info@kanzleiwalser.de.