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Herzlich willkommen bei der Kanzlei Walser

In München und der umliegenden Region berät und vertritt die Kanzlei Walser Sie rechtlich und unterstützt Sie bei der Vertragsgestaltung. Gemeinsam mit Ihnen analysiert unsere erfahrene Allgemeinkanzlei Ihre aktuelle Situation. Auf dieser Basis entwickeln wir eine klare Strategie, die sowohl die rechtlichen Aspekte als auch die persönlichen sowie wirtschaftlichen Folgen Ihrer Entscheidungen berücksichtigt. Diskretion prägt dabei den Umgang mit jedem Mandat und ist für uns selbstverständlich.


Rechtliche Begleitung mit Weitsicht

Rechtliche Konflikte betreffen oft mehrere Lebensbereiche, etwa wenn ein Arbeitsrechtsstreit finanzielle Auswirkungen hat oder eine Scheidung Fragen zu Eigentum und Vermögen aufwirft. Auch nach Unfällen sind Haftungs- und Versicherungsfragen zu klären. Unser Vorgehen beginnt mit einer gründlichen Prüfung, bei der wir Ihre Ziele definieren, Ihre Unterlagen sichten und die entscheidenden Punkte finden.


Beratung mit klarer Perspektive

Gute Entscheidungen brauchen eine solide Basis. Wir erklären die Lage verständlich, zeigen Chancen und Risiken auf und besprechen Wege – außergerichtlich oder vor Gericht.


Erfahrung schafft Vertrauen

Rechtsanwalt Joachim Walser ist seit 1986 in München tätig, während Rechtsanwältin Elisabeth Walser das Team der Kanzlei Walser seit 1993 verstärkt. Um Ihnen eine vertrauliche Betreuung zu ermöglichen, verzichten wir bewusst auf Werbung mit Einzelfällen oder Erfolgen.


Unsere Schwerpunkte

Elisabeth Walser ist auf Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Immobilienrecht spezialisiert, während Joachim Walser Fachwissen in Antikenrecht, Mediation sowie im Versicherungs- und Verkehrsrecht einbringt.


Kontakt

Die relevanten Dokumente und Details zum Sachverhalt, wie etwa eine Übersicht der Ereignisse und Verträge, bilden die Basis für eine belastbare Einschätzung. Behördenunterlagen, Angaben zu Fristen sowie Schreiben der Gegenseite runden diese Grundlage ab.



Persönliche Beratung in München

Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung. Verträge, Schreiben, Belege und Fristen können die Bewertung eines Falles deutlich beeinflussen.