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Mediation

Mediation eröffnet Konfliktparteien die Möglichkeit, jenseits festgefahrener Positionen ihre tatsächlichen Interessen zu betrachten und eigenständig eine gemeinsame Lösung zu entwickeln. Der Mediator entscheidet den Streit nicht. Er gestaltet einen vertraulichen, strukturierten Rahmen, in dem die Beteiligten Themen ordnen, Sichtweisen verstehen und tragfähige Vereinbarungen erarbeiten können.

Mediator Joachim Walser

Joachim Walser ist Mediator DA der Deutschen Anwaltsakademie und Rechtsanwalt seit 1986. Zu seinem beruflichen Hintergrund gehören Tätigkeiten als Aufsichtsrat, Sprecher eines Wirtschaftsausschusses und Prokurist sowie als Vorstand einer Unternehmervereinigung. Diese Erfahrungen verbinden juristische Perspektive, Verhandlungspraxis und Kenntnisse wirtschaftlicher Abläufe. Als Mediator ist er für alle Parteien da und nicht einseitiger Interessenvertreter.

Freiwilligkeit und Eigenverantwortung

Mediation setzt die freiwillige Teilnahme der Parteien voraus. Die Beteiligten behalten die Verantwortung für Inhalt und Ergebnis. Anders als in einem Gerichtsverfahren wird die Lösung nicht von außen vorgegeben. Der Mediator unterstützt dabei, die Kommunikation zu strukturieren, Interessen hinter Forderungen sichtbar zu machen und Lösungsoptionen zu entwickeln. Einfühlungsvermögen, Lebenserfahrung sowie Kenntnisse der Frage-, Kommunikations- und Verhandlungstechniken bilden dafür wichtige Grundlagen.

Typischer Ablauf

Zu Beginn werden Auftrag, Themen und Rahmenbedingungen geklärt. Anschließend erhalten alle Beteiligten Raum, ihre Sicht des Konflikts darzustellen. Der Mediator sammelt die regelungsbedürftigen Punkte und unterstützt dabei, Interessen, Bedürfnisse und praktische Grenzen herauszuarbeiten. Darauf folgt die Entwicklung und Bewertung möglicher Lösungen. Wird eine Einigung erreicht, können die Ergebnisse klar dokumentiert werden. Ob zusätzliche rechtliche, steuerliche oder fachliche Prüfung notwendig ist, hängt vom Gegenstand der Vereinbarung ab.

Chancen und Grenzen

Nicht jeder Konflikt eignet sich für eine Mediation. Sie verlangt die Bereitschaft, miteinander zu sprechen und ernsthaft nach einer gemeinsamen Regelung zu suchen. Im geeigneten Fall kann sie eine schnelle, kostenmäßig besser berechenbare und selbstbestimmte Lösung ermöglichen. Sie kann außerdem helfen, Beziehungen zu erhalten und die Öffentlichkeit sowie Unwägbarkeiten eines Gerichtsprozesses zu vermeiden. Wo ein gerichtlicher Eilrechtsschutz, eine verbindliche Entscheidung oder einseitige Durchsetzung erforderlich ist, kann ein anderer Weg geeigneter sein.

Unverbindliche Abklärung

In Angelegenheiten, in denen die Kanzlei noch nicht anwaltlich für eine der beteiligten Seiten tätig war, steht Mediator Joachim Walser für unverbindliche Anfragen zur Verfügung. In einer ersten Abklärung kann besprochen werden, worum es im Konflikt geht, wer beteiligt ist und ob grundsätzlich ein gemeinsames Mediationsverfahren vorstellbar erscheint. Vertrauliche Einzelheiten und mögliche Interessenkonflikte müssen dabei von Beginn an sorgfältig behandelt werden.


Persönliche Einordnung Ihres Anliegens

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Verträge, Schriftverkehr, Nachweise und mögliche Fristen können die Bewertung wesentlich verändern. Für eine persönliche Besprechung erreichen Sie die Kanzlei Walser Rechtsanwälte PartGmbB in der Elsenheimerstraße 43, 80687 München, telefonisch unter +49 (0)89 / 370 733 30 oder per E-Mail an info@kanzleiwalser.de.